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Andrea Nahles

Andrea Nahles - Generalsekretärin

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Presse-Spiegel

"Das Sparpaket ist ein sozialpolitischer Offenbarungseid."

Taugt die Bibel als Wegweiser für die Politik? Darüber spricht heute Abend SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles im Nürnberger Caritas-Pirckheimer-Haus (Königstr. 64, Beginn 18 Uhr). Die Nürnberger Nachrichten sprachen mit der bekennenden Katholikin.

 

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29.05.2009

Erklärung von Andrea Nahles zur Abstimmung über die Schuldenbremse

Am Freitag, den 29. Mai 2009, hat der Bundestag die Aufnahme einer Schuldenbremse ins Grundgesetz beschlossen. Dabei habe ich mit der SPD-Fraktion gestimmt, in der es eine große Mehrheit für diese Regelung gab, obwohl ich schwerwiegende Bedenken gegen die Aufnahme dieser Regel ins Grundgesetz habe. Die Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, da ich in der SPD über Monate für meine Überzeugung gekämpft habe, dass eine solche Regelung nicht ins Grundgesetz gehört. Aber schließlich gab es eine Mehrheit in der SPD-Fraktion für die Aufnahme ins Grundgesetz und ich habe mich entschieden, mit meiner Fraktion zu stimmen, weil es auch zur Demokratie gehört Mehrheiten zu akzeptieren. Folgend finden Sie eine Erklärung, in der ich meine Argumente ausführlich darstelle.

Das Abstimmungergebnis (notwendige Ja-Stimmen für die verfassungsändernde Mehrheit 408):
Ja:              418
Nein:           109
Enthaltungen: 48
 
Andrea Nahles

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Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über
CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)

Drucksache 16/12410
am Freitag, 29. Mai 2009


Zur heutigen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 36:
2./3. Les. CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
erklären die Abgeordneten Florian Pronold, Andrea Nahles, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Christian Kleiminger, Ewald Schurer, Christoph Strässer, Peter Friedrich und andere

1. Wir haben die Grundüberzeugung, dass es einen handlungsfähigen Staat in Deutschland braucht, der in der Lage ist, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und sozialen Ausgleich zu schaffen. Dafür braucht es solide Staatsfinanzen, denn eine überbordende Staatsverschuldung schränkt auf Dauer den erforderlichen Handlungsspielraum ein. Deswegen wollen wir Staatsverschuldung abbauen. Wir tun dies aber in dem Wissen, dass es zum Beispiel bei konjunkturellen Krisen sinnvoll sein kann, in eine höhere Verschuldung zu gehen, um die Konjunktur anzukurbeln und die negativen Auswirkungen für die Gesellschaft und die Staatsfinanzen zu minimieren.

2. Gerade die gute sozialdemokratische Finanzpolitik von Peer Steinbrück hat bewiesen, dass das Ziel des Schuldenabbaus auch ohne eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erreichbar ist. Denn ohne die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hätten wir im Jahre 2011  einen ausgeglichenen Haushalt erreicht und wären in den folgenden Jahren in der Lage gewesen, auch die staatliche Verschuldung zurückzuführen. Aber: Allein durch Sparen kommt kein Staat aus seiner Verschuldung heraus. Qualifiziertes Wachstum ist der Schlüssel, um Staatsverschuldung abzubauen, weil nur über ausreichendes Wachstum Mehreinnahmen erzielt werden können. Deshalb ist es auch für den Staat richtig bei Wirtschaftskrisen, in Vorleistung zu gehen, um Wachstum zu fördern.

3. Wir sind überzeugt, dass es zur Bekämpfung von Staatsverschuldung keiner grundgesetzlichen Regelung bedarf wie dieser, über die wir heute abstimmen. Es ist falsch, so detaillierte Regelungen in unser Grundgesetz zu schreiben. Wir sind der Überzeugung, dass die Grundgedanken in die Verfassung gehören und die Ausführungen dazu in ein einfaches Gesetz. Wir sind überzeugt, dass es notwendig wäre, nicht nur Ausgabenpfade in die Verfassung aufzunehmen, sondern auch im selben Maße die Einnahmesituation des Staates in den Blick zu nehmen.

Gerade die aktuelle Debatte über Steuersenkungen, insbesondere bei der FDP und der CDU/CSU zeigt, dass sind die falschen Antworten für eine Konsolidierung der Haushalte.

Nach der Überwindung der Wirtschaftskrise sind Steuersenkungen erst recht nicht zu finanzieren, weil die Schulden, die der Staat machen musste, um Beschäftigung zu sichern, auch zurückgezahlt werden müssen. Wir hätten uns eine Festlegung auf ein Einnahmeziel des Gesamtstaates gewünscht. Dies würde nicht nur die Versprechungen von schwarz-gelb nach massiven Steuersenkungen der Lüge überführen sondern auch verhindern, dass sich der Druck der Haushaltskonsolidierung einseitig auf Ausgabenkürzungen z. B. für Forschung, Bildung oder Soziales aufbauen würde.


4.  Wir erkennen an, dass es der sozialdemokratischen Verhandlungsführung gelungen ist, das Kooperationsverbotes des Art 104 b GG zu lockern. Dennoch meinen wir, dass das Kooperationsverbot noch weiter gelockert werden muss. In Zeiten der Globalisierung können wir uns Kleinstaaterei bei der Bildungspolitik nicht mehr leisten.

5. Weiterhin erkennen wir an, dass es auch gelungen ist, weite Teile der Schuldenbremse konjunkturgerecht auszugestalten. Insbesondere für konjunkturelle Gegensteuerungs-maßnahmen und Notsituationen ist entsprechender Spielraum geschaffen worden, damit der Staat auch in Zukunft aktiv eingreifen kann, um Arbeitsplätze zu sichern und Wachstum schneller zu initiieren. Trotzdem konnte unsere Sorge bezüglich des konjunkturunabhängigen Abbaupfads der Jahre 2011 ff., der in der aktuellen Verfassungsänderung normiert wird, nicht ausgeräumt werden. Es macht keinen Sinn, eine im Jahr 2011 unter Umständen wieder anziehende Konjunktur durch massive Steuererhöhungen oder durch überproportional hohe Kürzungen in investiven Bereichen gleich wieder abzuwürgen. Auch in diesem Bereich der Schuldenbremse braucht es flexible und den aktuellen Situationen anpassbare Regelungen, so wie es der Sozialdemokratie gelungen ist, sie in anderen Bereichen der Schuldenbremse zu schaffen. Des weiteren sind wir der Auffassung, das es hohe verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Souveränität der Länder gibt und begrüßen daher die Bestrebungen, über den Bundesrat auch vernünftige und flexible Handhabungen durch Bundesländer zu ermöglichen, wie sie von Seiten der SPD-geführten Bundesländer angestrebt werden.

6. Entgegen diesen oben angeführten Argumenten, eine solch detaillierte, unflexible  Regelung nicht in das Grundgesetz aufzunehmen, sehen wir uns in der Gesamtverantwortung gegenüber unserer Fraktion und unserer Partei und stimmen diesem Gesetz zu.

Wir werden aber unser Bemühen verstärken, Haushaltskonsolidierung über Wachstumsimpulse und über eine vernünftige Einnahmebasis des Staates zu stärken, die auch die hohen Vermögen und die besonders hohen Einkommen stärker in die Verantwortung nimmt als bisher. Dabei gehen wir von der Unterstützung derjenigen aus, die ohne jeden Zweifel diesem Gesetz zustimmen können.

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